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Dienstag, 28. Februar 2012

Vererben oder Verschenken – Wie entscheide ich mich richtig ?!

Rechtzeitig die Weichen für eine geregelte Nachfolge stellen

Oft stellt sich im Alter die Frage, ob Vermögenswerte „mit warmer Hand“ zum Beispiel an seine Kinder übertragen werden sollen oder ob man mittels Testament seine Vermögensnachfolge regelt.

Für lebzeitige Schenkungen könnte ein vorhandener Kapitalbedarf der Bedachten sprechen. Bei Immobilien verändert sich im Alter auch oft die räumlichen Anforderungen an diese und die Immobilienverwaltung kann zur Last werden. Ein positiver Effekt von Schenkungen zu Lebzeiten kann auch die Verringerung von Pflichtteilsansprüchen durch Abbau der späteren Erbmasse sein. Durch die geschickte Nutzung von Freibeträgen können überdies Steuern minimiert werden.

Gleichwohl sollte eine jede Schenkung gut überlegt sein. Einmal aus der Hand gegeben besteht für den Schenker in aller Regel kein Rückforderungsrecht mehr. Unlängst wurde zu diesem Thema gerichtlich entschieden, dass die Zehn-Jahres-Frist zur Rückforderung des Schenkers wegen Verarmung gegenüber dem Schenker auch dann mit dem Eintragungsantrag beginnt, wenn sich der Schenker in der übertragenen Immobilie ein lebenslanges Nutzungsrecht einräumt (BGH 19.07.2011 – X ZR 140/10 ).

Was also tun, wenn aufgrund einer besonderen Lebenssituation finanzielle Mittel benötigt werden? Der eigene Kapitalbedarf sollte deshalb mit Blick auf bestehende Lebensträume (z.B. für das Alter aufgesparte Reisen) und die bestmögliche Versorgung im Alter (z.B. im Pflegefall) stets im Auge behalten werden.

Also: Lassen Sie sich bereits jetzt richtig beraten. Dies gilt nicht nur zur Klärung der Frage, ob lebzeitige Schenkungen für Sie sinnvoll sind, sondern auch für eine gut durchdachte Testamentsgestaltung und bei der Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüche und Forderungen.

Claus-Peter Schmidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
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